Validierte IT-Infrastruktur in ISO/IEC-27001-zertifizierten Rechenzentren in Bremen
KI-Symbolbild, keine reale Umgebung

Lösung

GxP-konforme, validierte IT für Pharma und Life Sciences

Regulierte Herstellung, Bioanalytik und Diagnostik brauchen IT, die einer Inspektion standhält: qualifiziert, dokumentiert, nachvollziehbar. badata liefert die qualifizierte Infrastruktur als Basis Ihrer Computersystemvalidierung nach GAMP 5, Annex 11 und 21 CFR Part 11. Betrieb wahlweise on premises bei Ihnen oder auf eigener Infrastruktur in unseren nach ISO/IEC 27001 zertifizierten Rechenzentren in Bremen, mit QSV und Auditbereitschaft als Lieferant.

  • GxP-Kompetenz aus der Region
  • GAMP 5, Annex 11, 21 CFR Part 11
  • Validierbarer Betrieb in Bremer Rechenzentren

Qualifizierung nach GAMP 5

IQ und OQ Ihrer Infrastruktur, protokolliert und freigegeben.

Validierbarer Betrieb

Betrieb in zertifizierten Rechenzentren, konform zu Annex 11 und 21 CFR Part 11.

Nachweise fürs Audit

Qualifizierungsberichte, Berechtigungskonzept, Restore-Protokolle.

Anfassbare Souveränität

Die Rechenzentren liegen in Bremen und sind im Audit vorzeigbar.

Wir hosten nicht nur, wir entschärfen Ihr Audit. Qualifizierte Infrastruktur, dokumentiert, aus Rechenzentren, die Sie besichtigen können.

Pharma, Biotech, Medizintechnik und Labore brauchen IT, die den Good-Practice-Regeln genügt: qualifiziert, mit Audit-Trail und lückenloser Nachvollziehbarkeit. badata verbindet GxP-Kompetenz mit regionaler Betreuung und betreibt Ihre validierten Systeme auf eigener Infrastruktur in nach ISO/IEC 27001 zertifizierten Rechenzentren in Bremen. Wir sagen dabei klar, wo unsere Verantwortung endet und Ihre beginnt, denn genau diese Grenze prüft ein Inspektor zuerst.

Qualifizierung oder Validierung: wer macht was

Diese Unterscheidung entscheidet, ob eine Zusammenarbeit im Audit trägt. GAMP 5, seit der zweiten Auflage mit deutlicher Betonung von kritischem Denken und risikobasiertem Vorgehen, sortiert Software in Kategorien. Ihre Infrastruktur, also Betriebssysteme, Datenbank-Engines, Hypervisor, Netz und Speicher, ist Kategorie 1. Sie wird qualifiziert, nicht validiert. Ihre GxP-Anwendung, das LIMS, MES oder Dokumentenmanagement, ist meist Kategorie 4 oder 5 und wird validiert.

Daraus folgt eine klare Arbeitsteilung: Wir qualifizieren die Infrastruktur und liefern die Nachweise, auf die sich Ihre Validierung stützt. Die Validierung der Anwendung bleibt bei Ihnen beziehungsweise beim Softwarehersteller, weil nur dort die fachlichen Anforderungen und die Prozessrisiken bekannt sind. Wer Ihnen anbietet, „alles zu validieren“, hat entweder die Rollenverteilung nicht verstanden oder verkauft ein Versprechen, das im Audit auffällt.

Qualifizierung nach GAMP 5, dokumentiert und freigegeben

Wir qualifizieren Ihre Infrastruktur nach dem GAMP-5-Modell und betreiben sie konform zu EU-GMP Annex 11 und 21 CFR Part 11. Die Installationsqualifizierung belegt, dass die Umgebung wie spezifiziert aufgebaut ist, die Funktionsqualifizierung belegt, dass sie sich wie gefordert verhält. Beides läuft mit Prüfprotokollen, dokumentierter Abweichungsbehandlung und formaler Freigabe. Die Leistungsqualifizierung findet in Ihrem Prozess statt, wir liefern die Belege dafür. Change-Control, Audit-Trails und Datenintegrität sind jederzeit nachweisbar, und die Kompetenz überträgt sich direkt auf ISO-13485-Umgebungen der Medizintechnik und Labordiagnostik.

Was Annex 11 von einem Dienstleister verlangt

EU-GMP Annex 11 richtet mehrere Anforderungen ausdrücklich an Lieferanten und Dienstleister. Das ist der Teil, an dem Hosting-Angebote ohne GxP-Erfahrung scheitern. Konkret betrifft uns:

  • Lieferanten und Dienstleister (Abschnitt 3): Es braucht eine formale Vereinbarung, und Ihre Qualitätssicherung muss Kompetenz und Zuverlässigkeit des Dienstleisters bewerten können. Wir beantworten Ihren Lieferantenfragebogen belegt und schließen eine Qualitätssicherungsvereinbarung ab.
  • Datenspeicherung (Abschnitt 7.2): Sicherungen allein genügen nicht, die Wiederherstellbarkeit muss geprüft und periodisch überwacht werden. Wir testen die Rückspeicherung protokolliert, nach der 3-2-1-1-0-Regel mit unveränderbarer Kopie.
  • Audit-Trail (Abschnitt 9) und Sicherheit (Abschnitt 12): Zugriff nur für befugte Personen, Änderungen aufgezeichnet. Dazu gehört eine verlässliche, synchronisierte Zeitquelle, denn ein Audit-Trail mit abweichenden Zeitstempeln ist im Zweifel wertlos.
  • Periodische Bewertung (Abschnitt 11) und Betriebskontinuität (Abschnitt 16): Der qualifizierte Zustand wird regelmäßig überprüft, für den Ausfall gibt es einen belastbaren Plan, nicht eine Absichtserklärung.

Datenintegrität: ALCOA+ als Maßstab

Inspektoren prüfen Datenintegrität heute härter als Technik. Der Maßstab heißt ALCOA+: Daten müssen zuordenbar, lesbar, zeitnah, im Original und korrekt sein, ergänzt um vollständig, konsistent, dauerhaft und verfügbar. Für die Infrastruktur heißt das sehr Handfestes: nachvollziehbare Benutzerkonten statt geteilter Zugänge, erzwungene Multi-Faktor-Authentifizierung, getrennte Rollen für Betrieb und Administration, geschützte und nicht überschreibbare Protokolle, eine Aufbewahrung, die zur Aufbewahrungsfrist Ihrer Aufzeichnungen passt. Wir bauen das so, dass Sie es nicht erklären müssen, sondern zeigen können.

Ihr nächstes Audit ohne IT-Schmerz

Fehlende Computersystemvalidierung, lückenhafte Nachweise oder ein nicht Annex-11-konformes Hosting werden im Audit teuer. badata liefert die qualifizierte Infrastruktur und die Nachweise dazu, ergänzt um Backup und Disaster Recovery mit getestetem Restore für nachweisbare Datenintegrität. Und weil die Rechenzentren in Bremen liegen, können Sie sie besichtigen und im Audit vorzeigen, ein Vorteil gegenüber anonymer Cloud, bei der Sie im Zweifel nur ein Zertifikat als PDF haben.

So läuft die Qualifizierung, Schritt für Schritt

  1. 1LieferantenbewertungSie schicken Ihren Fragebogen, wir antworten belegt statt Haken zu setzen. Auf Wunsch mit Lieferantenaudit und Besichtigung der Rechenzentren in Bremen.
  2. 2Vereinbarungen schließenQualitätssicherungsvereinbarung und Auftragsverarbeitungsvertrag, mit namentlicher Zuordnung, wer welchen Nachweis liefert. Diese Matrix will jeder Inspektor sehen.
  3. 3Anforderungen und RisikobetrachtungWir liefern die Infrastruktur-Anteile zu Ihrer Anforderungsspezifikation und bewerten gemeinsam mit Ihnen, welche Komponenten GxP-relevant sind und welche nicht.
  4. 4Qualifizierung durchführenInstallations- und Funktionsqualifizierung mit Prüfprotokollen, dokumentierter Abweichungsbehandlung und formaler Freigabe. Ihre Leistungsqualifizierung stützt sich darauf.
  5. 5Dokumentation übergebenQualifizierungsberichte, eingefrorener Konfigurationsstand, Berechtigungskonzept, Restore-Nachweis und Notfallplan, als Paket und nicht als Sammlung von E-Mail-Anhängen.
  6. 6Qualifizierten Zustand haltenChange-Control mit Bewertung der GxP-Auswirkung, gesicherte Audit-Trails, protokollierte Restore-Tests und periodische Bewertung im vereinbarten Turnus.

Häufige Fragen

Was bedeutet GxP-konforme IT?

IT-Systeme und -Betrieb, die den Good-Practice-Regeln (GMP, GLP, GCP) genügen: validiert, dokumentiert, mit Audit-Trail und Change-Control, sodass Datenintegrität und Nachvollziehbarkeit jederzeit belegbar sind.

Was ist Computersystemvalidierung (CSV)?

Der dokumentierte Nachweis nach GAMP 5, dass ein System spezifikationsgemäß und reproduzierbar funktioniert, über Installations-, Funktions- und Leistungsqualifizierung. Das ist die Grundlage jeder GxP-Nutzung.

Validieren Sie unser LIMS oder MES mit?

Nein, und das ist bewusst so. Wir qualifizieren die Infrastruktur, auf der Ihre Anwendung läuft, und liefern die Nachweise dafür. Die Validierung der Anwendung selbst bleibt bei Ihnen beziehungsweise beim Softwarehersteller, weil nur dort die fachlichen Anforderungen und Prozessrisiken bekannt sind. Wir unterstützen Sie dabei mit den Infrastruktur-Belegen, die Ihre Validierung braucht.

Beantworten Sie Lieferantenfragebögen und schließen Sie eine QSV ab?

Ja. Annex 11 verlangt in Abschnitt 3 eine formale Vereinbarung und eine Bewertung von Kompetenz und Zuverlässigkeit des Dienstleisters. Wir beantworten Ihren Fragebogen belegt, schließen eine Qualitätssicherungsvereinbarung sowie den Auftragsverarbeitungsvertrag ab und stehen für ein Lieferantenaudit zur Verfügung.

Erfüllt Ihr Betrieb Annex 11 und 21 CFR Part 11?

Wir betreiben Ihre validierten Systeme in ISO/IEC-27001-zertifizierten Rechenzentren in Bremen, erfüllen die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungen und Signaturen und liefern die zugehörige Dokumentation.

Wie oft prüfen Sie, ob eine Rückspeicherung wirklich funktioniert?

Regelmäßig und protokolliert, den Turnus legen wir mit Ihnen fest. Annex 11 verlangt in Abschnitt 7.2 ausdrücklich, dass die Wiederherstellbarkeit geprüft und periodisch überwacht wird, eine Sicherung ohne getesteten Restore ist im Audit kein Nachweis.

Wie stellen Sie sicher, dass Audit-Trails verwertbar bleiben?

Über nachvollziehbare Benutzerkonten statt geteilter Zugänge, getrennte Rollen für Betrieb und Administration, geschützte und nicht überschreibbare Protokolle und eine synchronisierte Zeitquelle. Ein Audit-Trail mit abweichenden Zeitstempeln lässt sich im Zweifel nicht verwenden.

Unterstützen Sie ISO-13485-Umgebungen der Medizintechnik?

Ja. Unsere Qualifizierungskompetenz überträgt sich direkt auf Medizingeräte-Hersteller, Labore und Diagnostik.

Können wir die Rechenzentren für ein Audit besichtigen?

Ja. Die Rechenzentren liegen in Bremen, sind besuchbar und im Audit vorzeigbar, ein Vorteil gegenüber anonymer Cloud.

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